Hallo,
travelNAMIBIA schrieb:
Es sind alle Öffentlichen Straßen mitversichert egal ob Sand,Schotterstraße,Feldweg solange es eine öffentliche Straße ist.
ok, das schließt in Namibia dann z.B. die letzten 5 Kilometer im Sossusvlei, fast jede Zufahrt zu einer Gästefarm, Lodge etc. aus.
Das steht so nicht in den Versicherungsbedingungen. Irgendwelche mündlichen Informationen oder Interpretationen der Hotline sind irrelevant und nicht Vertragsbestandteil.
travelNAMIBIA schrieb:
in den Bedingungen steht (also ähnlich namibischer Versicherungen): "wenn der Kreditkarteninhaber
für ein Mietfahrzeug im Falle dessen Verlustes, dessen Beschädigung oder dessen Kollision mit einem anderen Gegenstand dem Mietwagenunternehmen gegenüber haftet, sofern...."
"Normales" Rollen ist also auch hier ausgeschlossen.
Das interpretiere ich anders. Ein Rollen ist natürlich keine Kollision, aber eine anderweitige Beschädigung und somit eingeschlossen.
Die Versicherungsbedingungen sind generell sehr lax und kundenfreundlich.
1. Anders als bei namibischen Versicherungen ist nicht generell (einfache) Fahrlässigkeit sondern nur grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die bei vielen Zusatzversicherungen gängige Klausel, dass Leistungen ausgeschlossen sind, wenn vorrangige Versicherungen die Leistung verweigern, findet sich bei der Karte nicht. Nur von vorrangigen Versicherungen gezahlte Summen werden natürlich nicht ein zweites Mal gezahlt.
3. Kein Ausschluss für Campingfahrzeuge.
4. Kein Ausschluss für Offroadfahren
Die meines Erachtens relevantesten Einschränkungen und Dinge die man bei der Germanwings Gold berücksichtigen sollte:
1. Entscheidend sind die Inhalte des Mietvertrages. Bei Verstößen gegen Bedingungen des Mietvertrages wird nicht gezahlt. Wer einen Vermieter hat, der ihm pauschal schwachsinnige 80 km/h auf Asphalt und 60 km/h auf Gravel in den Vertrag schreibt, bewegt sich ggf. schnell und regelmäßig außerhalb des Versicherungsschutzes. Wenn im Mietvertrag Regionen wie das Kaokoveld pauschal ausgeschlossen werden, fährt man da ohne Versicherungsschutz - auch auf den offiziellen Straßen. Wenn laut Mietvertrag Fahrten schon in der Dämmerung untersagt werden, ist man auch da aus dem Versicherungsschutz raus. Usw Usf. Es ist bei der Versicherung überaus wichtig, sich detailliert mit dem Mietvertrag auseinander zu setzen, denn daraus und nicht aus den AVB ergeben sich die maßgeblichen Einschränkungen.
2. Verursacht man einen Totalschaden, so muss man ggf. gegenüber dem namibischen Vermieter erst einmal in Vorleistung gehen. Das kann bedeuten bis zu 30.000 EUR locker machen zu müssen, bevor man ausreisen darf. Das Geld kann man sich dann erst anschließend von der Versicherung wieder holen.
3. Abschlepp- und Bergungskosten werden nicht erstattet - das können z.B. im Kaokoveld hohe vierstellige Beträge sein, auf denen man sitzen bleibt.
Ich habe das Germanwings-Gold-Kartendoppel seit 20 Monaten und in der Zeit 7 mal auf Reisen Autos darüber angemietet. Einen Schaden hatte ich bislang aber nicht zu regulieren. Alle sonstigen Kontakte/Reklamationen mit dem Kundendienst liefen sehr kundenfreundlich. Die Karte kostet ab Januar 69 EUR statt bisher 49 EUR, weil angeblich irgendwelche für mich irrelevanten Leistungen bei Germanwings aufgewertet werden. Rechnen tut sich das Kartendoppel ansonsten für uns auch allein über die inkludierte RRV.
Berücksichtigen sollte man noch, dass das eine echte Kreditkarte ist. Man sollte nach der Beauftragung schleunigst das Rückzahlungsverfahren umstellen, so dass man nach den maximal 59 Tagen Zahlungsziel alles in einer Summe zahlt. Ansonsten zahlt man horrende Zinsen von aktuell 15,91%.
Beste Grüße
Guido