THEMA: Achtung: Geburtsurkunde auch für Namibia verlangt!
10 Mai 2017 12:08 #474527
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  • Sasa am 10 Mai 2017 12:08
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Hallo zusammen,
falls ihr glaubt das wäre alles übertriebene Bürokratie, dann kann ich nur mal raten einen Reisepass und eine internationale Geburtsurkunde für das eigene Kind in Deutschland zu beantragen. Dann kann es lustig werden.
Ich wollte genau dieses letzte Woche machen. Da meine Tochter im September 12 wird, läuft dann ihr Kinderpass ab, sie muss aber für Namibia im Juli/August einen noch 6 Monate gültigen Pass haben, außerdem brauchen wir ja noch die internationale Geburtsbescheinigung (hoffentlich jetzt nicht auch noch eine internationale Ehebescheinigung :woohoo: )
Also, meine Tochter und ich zur Stadtverwaltung, Nümmerchen ziehen am Bürgerservice, warten, wir waren die nächsten, ging schnell, dauerte nur 20Minuten :blink: (That´s Afri... ach nee, das ist Deutschland)
Wir gehen zu der jungen nicht besonders freundlich wirkenden Dame und erklären unser Ansinnen. Passbilder und Kinderpass haben wir sofort vorgelegt. Die junge Dame tippt in ihrem Computer rum und wirkt verwirrt.
Wie alt denn das Kind sei?
11, sie wird ja, wie bereits erklärt, im September 12 (Außerdem steht das Geburtsdatum ja auch im Kinderpass).
Ja, dann müsse sie einen Kinderpass ausstellen.
Ok, aber läuft der dann nicht auch wieder automatisch im September ab und ist somit im August nicht mehr 6 Monate gültig.
Die junge Dame steht ohne Kommentar auf und sucht eine Kollegin einige Tische weiter auf. Es wird wild diskutiert. Die Kollegin erklärt, dass ein ganz normaler Reisepass auszustellen sei. Die Junge Dame meint, dass dies nicht gehe, weil das Kind noch nicht 12 ist. 2 weitere Kolleginnen schalten sich ein und sind auch der Meinung, dass ein Reisepass auszustellen sei. Die junge Dame kommt wieder zurück. Noch unfreundlicher.
Sie fragt, ob wir denn Passbilder hätten. Ich zeige auf den Tisch vor ihr.
Sie fragt nach dem Kinderpass. Ich zeige wieder auf den Tisch.
Sie fragt nach der Einverständniserklärung des Vaters. Bitte was?
Ob es gemeinsames Sorgerecht gäbe?
Ja.
Dann benötigt sie eine Einverständniserklärung und den Personalausweis des Kindsvater.
Aha, und ich dachte, dass man seinen Personalausweis immer bei sich tragen muss.
Eine Kopie ginge aus.
Es wird wieder im Computer getippt. Nach einiger Zeit kommt ein Blatt aus dem Drucker, die Einverständniserklärung. Und was soll man sagen, da steht groß drauf zum Ankreuzen:
1. Kinderpass oder 2. Personalausweis (für unter 16 Jährige) oder 3. Reisepass (für unter 16 Jährige)
Damit wäre die Diskussion eben also auch vollkommen überflüssig gewesen :pinch:
Nun denn, dann eben die Geburtsurkunde, das deutsche Original lege ich auch vor.
Die junge Dame ist nicht zuständig, sagt sie, ich müsse zum Standesamt. :woohoo:
Auf die Uhr geschaut. Es ist kurz nach 12, auf dem Schild am Rathaus steht , Bürgerservice 9-12.30 Uhr
Also die Treppe hoch zum Standesamt. Welche ist jetzt die richtige Tür. Es stehen Namen dran, aber keine Funktionen. Ich klopfe an der nächstbesten Tür und bekomme keine Antwort. Nochmal geklopft und dann die Tür vorsichtig geöffnet.
Eine nicht mehr so junge Dame macht mich darauf aufmerksam, dass die Sprechzeit vorbei sei. Ich erwidere, dass es doch erst 3 Minuten nach 12 sei.
Ja, eben, 3 Minuten nach, Sprechzeit sei bis 12. :angry:
Warum, denn auf dem Schild 12.30 Uhr stehe, frage ich.
Das gelte nicht für das Standesamt. Um 14.00 Uhr ist wieder geöffnet. :pinch:
Ich erkläre, dass es im Bürgerservice auf Grund der Unerfahrenheit der jungen Kollegin sehr viel länger gedauert habe. Sie hat tatsächlich ein Einsehen und fragt, worum es denn ginge. Ich zeige die Geburtsurkunde und erkläre, dass wir eine internationale brauchen. Ausnahmsweise würde sie das für mich noch machen und wir sollen draußen warten. :)
Kurz darauf kommt sie zu uns uns erklärt, dass sie die Bescheinigung nicht ausstellen kann, da das Kind nicht am Wohnort geboren wurde. Wir müssen in die Geburtsgemeinde reisen :blink: :woohoo: :evil: :angry:
Jetzt ist das in unserem Fall nur 20 km entfernt, aber das Kind hätte ja auch in Cottbus oder Freising geboren sein können, dann kann man dann ja nicht mal schnell hin.
Ich bin dann nachmittags zum Gemeindeamt der Geburtsstadt meiner Tochter gefahren und habe dann dort die internationale Geburtsurkunde erhalten. Die ganze Geschichte erspare ich euch.
Fazit: 6 Stunden für eine internationale Geburtsbescheinigung, immer noch kein neuer Pass. Toll wie man einen Urlaubstag so verbringen kann.
That´t Afri... Ach, nee.......

Viele Grüße
Sasa
Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo seine Faust die Nase eines anderen trifft.
3 Generationen zum ersten Mal auf Pad, Namibia 2016:
www.namibia-forum.ch...a-erstlingstour.html
Letzte Änderung: 10 Mai 2017 12:09 von Sasa.
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10 Mai 2017 12:42 #474533
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Hallo Sasa,

eine sehr spannende Geschichte. In Afrika gibt es Elefanten, bei uns gibt es Schimmel - AMTSSCHIMMEL. TIA (This is Africa) und TIG (This is Germany) sind manchmal doch nicht sooo unterschiedlich. :woohoo:

Viele Grüße und viel Glück bei der Beschaffung des Reisepasses.

Karin
Würde sollte niemals ein Konjunktiv sein.

Namibia 2016: Infos zu Auto+Camps+die "Jahrhundertsichtung"
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10 Mai 2017 12:48 #474534
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  • Can am 10 Mai 2017 12:48
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Hallo Sasa,
nur zur Info, in Deutschland besteht keine Mitführpflicht des Personalausweises. Also dieser muss nicht ständig bei sich geführt werden. Hingegen besteht eine Ausweispflicht, also man muss einen Ausweis besitzen und vorweisen können. Dies bedeutet nicht, das ich ihn sofort vorweisen muss. Z.B. nicht bei einer Fahrzeugkontrolle, hingegen bei der Kontrolle eines Jägers mit Waffenschein besteht Mitführpflicht.
sicherheitsrecht-bayern.de/node/64
Gruß
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10 Mai 2017 13:09 #474537
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Hi,
davon abgesehen, dass die Bearbeiterin, die Dir unbedingt einen Kinderreisepass aufdrängeln wollte, offensichtlich keine Ahnung hatte, hättest Du durch Informieren im Vorfeld viel Zeit sparen können.

Dass eine Zustimmung aller Sorgeberechtigten verlangt wird, ist sinnvoll und bekannt.

Dass die Abschriften von Geburtsurkunden (auch die internationale) vom Standesamt ausgestellt werden, wo die betreffende Person im Geburtenregister geführt wird (also Geburtsort) ist auch bekannt. Dort kannst Du das auch postalisch beantragen, wenn's nicht um die Ecke ist.
Das steht aber eigentlich meisst bei den Kommunen im Netz eindeutig so drin.

Bei uns steht zB für den Reisepass im Netz: "Für Personen unter 18 Jahren gelten besondere Voraussetzungen. Dazu ist grundsätzlich ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Die Anwesenheit des Kindes/ Jugendlichen ist erforderlich."

Gruss
Christian
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10 Mai 2017 13:18 #474538
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Hi Christian,

ist zwar Off-Topic, aber ich finde es schon spannend wie unterschiedliche die Anforderungen zur Beantragung eines Passes sind. Bei der D-Botschaft hier muss der Antrag von beiden Eltern unterschrieben werden, aber nur einer muss in physisch einreichen. Die Anwesenheit unter 12 Jahren des Kindes ist nicht nötig.

Viele Grüße
Christian
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10 Mai 2017 13:25 #474539
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Hi,
bringst Du da den Finger mit für den Fingerabdruck ... :silly:
Gruss
Christian
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