Hallo,
Zumindest in Deutschland wird bei einer Adoption immer eine neue Geburtsurkunde ausgestellt, wenn die Adoptiveltern das beantragen. Schließlich wird diese bei vielen Dingen benötigt und es geht nicht jeden an, dass die Kinder adoptiert sind (z.B. Schulanmeldung, Sparkonto). In der Schweiz kenne ich mich da nicht aus, aber meiner Meinung nach müsste das auch in der Schweiz möglich sein, denn auch da gibt es sicher Situationen, wo man eine Geburtsurkunde braucht. Auch beim Reisen geht es niemanden etwas an, dass die Kinder adoptiert sind.